AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle von der Swiss Circle AG durchgeführten Kongresse, Events, Seminare und Messen (nachfolgend als „SC-Events“ gekennzeichnet) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen (Änderungen vorbehalten - Fassung vom 01.03.2022):

§ 1 ANMELDUNG

Die Anmeldung ist verbindlich. Mit dem Eingang der Anmeldung entsteht ein rechtsgültiger Vertrag. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erhält eine Teilnahmebestätigung in Form einer Rechnung. Der Versand der Teilnahmebestätigung erfolgt per E-Mail.

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Ticket und Kongress zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sonderkonditionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen sind nicht kumulierbar. Bei Zweitages-SC Events/Kongresse/Messen ist eine Splittung von Tickets nicht möglich, das gekaufte Ticket kann nur von einem Teilnehmer bzw. einer Teilnehmerin verwendet werden.


Für allfällige Programmänderungen, Druckfehler und Referenten-Ausfälle übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§ 2 STORNIERUNG - ABMELDUNG

Für die Stornierung/Abmeldung gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Stornierung/Abmeldung bis 8 Werk-Tage vor SC-Event-Beginn/ Kongressbeginn:
              100% Rückerstattung der Teilnahmegebühr

  • Stornierung ab 7 Werk-Tage vor SC-Event-Beginn/ Kongressbeginn:
              Keine Rückerstattung

Diese Bedingungen gelten auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin, auch im Falle von höherer Gewalt, bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnlichen Verhinderungsgründen. Die Stornierung muss schriftlich per Post (Swiss Circle AG, Hinterdorfstrasse 21, 8314 Kyburg) oder E-Mail (info@swisscircle.ch) eingehen. Zur Bestimmung des Anspruchs auf Rückerstattung gilt das Datum des Poststempels/Eingangs.


Die Meldung eines Ersatzteilnehmers bzw. -teilnehmerin ist jederzeit ohne zusätzliche Gebühren möglich.


§ 3 VERSCHIEBUNG/ABSAGE/ABBRUCH DES KONGRESSES

Bei Verschiebung des Events gilt das Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Rückgabe oder Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen. Falls das Event abgesagt wird, kann der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin innert 30 Tagen den bereits bezahlten Betrag zurückverlangen. Der Betrag wird in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin keinerlei Rechte zu. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.

Findet das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, Epidemien bzw. Gefährdung der Gesundheit, nicht statt oder wird deshalb verlegt oder abgebrochen, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. In diesen Fällen kann die Eintrittsgebühr nicht zurückerstattet werden.

§ 4 DATENSCHUTZ/BILDRECHTE 

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Swiss Circle AG sowie Co-Veranstalter auf den SC Events/Kongressen Bilddateien, Photographien etc. für eigene Werbezwecke nutzen oder sie auf Anfrage den Sponsoren für die einmalige Verwendung in Zusammenhang mit dem gesponserten Anlass weitergeben. Falls ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin dies ausdrücklich nicht erwünscht, hat er oder sie die Swiss Circle AG unmittelbar nach der Anmeldung schriftlich darüber zu informieren. Die Teilnehmer akzeptieren, dass im Rahmen des SC Events/Kongresses durch den Veranstalter oder Kongress-Partner innovative Kongress-Digitalisierungen Anwendung finden und als Anschauungsbeispiel für das Kongress-Erlebnis dienen.

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist sich bewusst, dass an dem Event Bilder und/oder Äusserungen vom ihm bzw. ihr aufgenommen werden können, und erklärt sich mit der Teilnahme an dem Event damit einverstanden, dass die Swiss Circle AG dieses Material für ihre eigene Dokumentation uneingeschränkt nutzen kann. Davon ausgeschlossen sind Bilder oder Videos, die den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin in diskriminierender Art und Weise darstellen.

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNG 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweisen.